
Umzugshilfe bei Hartz IV
Planen Sie einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger (ALG II) in Berlin, Deutschlandweit oder sogar Europaweit? Dann unterstützt Sie Alrish Umzüge Berlin zuverlässig – von der Angebotserstellung bis zur Antragstellung beim Jobcenter.
Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Das Jobcenter kann die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B.:
Kündigung der Wohnung durch den Vermieter
Trennung oder Scheidung
Neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt
Umzug im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung
Familienzuwachs oder Platzmangel
Gesundheitsgefährdende Wohnung (z. B. Schimmel, Feuchtigkeit)
Auszug aus dem Elternhaus nach dem 25. Lebensjahr
Zu hohe Miete beim Eintritt in den ALG-II-Bezug
Antragstellung – So geht es
Um die Umzugskostenübernahme zu beantragen, müssen Sie:
Einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen
Mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen einreichen
Vor dem Umzug die Zustimmung des Jobcenters einholen
💡 Tipp: Wählen Sie ein preiswertes Angebot mit vergleichbaren Leistungen – oft genehmigt das Jobcenter nur das günstigste Angebot.
Leistungen, die das Jobcenter übernehmen kann
Kosten für das Umzugsunternehmen (Transport, Tragen, etc.)
Kosten für Umzugskartons
Pauschale für private Umzugshelfer inkl. Verpflegung
Lagerkosten, wenn Ihre neue Wohnung nicht genug Platz bietet
(Laut Urteil des BSG vom 16.12.2008, B 4 AS 1/08 R)
Warum Alrish Umzüge der richtige Partner ist
Wir wissen, dass ein Umzug mit ALG II kompliziert sein kann. Deshalb bieten wir Ihnen:
Transparente und faire Angebote
Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
Auf Wunsch kompletter Umzugsservice, inklusive Tragen, Transport und Ein- & Auspacken
📞 Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren!
Alrish Umzüge Berlin – Ihr Partner für Jobcenter-Umzüge in Berlin, deutschlandweit und europaweit.
0 Kommentare